Antiquitäten und Kunsthandlung
gegründet 1909
Kramgasse 6
D - 93047 Regensburg
Tel. 0941/53322
Fax 0941/562198
e-mail: info(at)antiquitaeten-baumann.de
Bitte ersetzen Sie (at) durch das @Zeichen.
Verkauf und Ankauf REGENSBURG WELTERBE DER UNESCO In dem historischen Barockhaus in der Kramgasse
beim MÖBEL des17. und 18. Jahrhunderts
Regensburger Dom findet der kunstfreundliche Besucher:
MÖBEL Biedermeier und Empire
MÖBEL des Historismus
PLASTIKEN von der Spätgotik bis zum 20. Jahrhundert
GEMÄLDE, MINIATUREN und GRAFIK
KUNSTHANDWERK - angewandte Kunst, auch UHREN
Galerie Kunst und Kunsthandwerk in Regensburg
KUNSTHISTORISCHES AUS REGENSBURG - Miszellaneen von Wolfgang Baumann
Zur Geschichte unseres Antiquitätengeschäftes
Unser Barockhaus - ein Baudenkmal und ein Stück Welterbe der UNESCO
Möbel, Mode und die Kunst der Photographie
Dr. Baumann - Vereidigter Sachverständiger
Aus dem Dornröschenschlaf wachgeküßt - Die spätgotische Madonna mit Kind von Obermünster, Regensburg um 1470
"Neue Sessel" in Regensburg 1811 - Wie sahen sie aus ?
Für die gewissenhafte und fachlich qualifizierte Deklarierung der Verkaufsobjekte bürgt
die Mitgliedschaft im
Kunsthändler-Verband Deutschland e.V.
und des Weltdachverbandes des Kunsthandels
C.I.N.O.A.
Confédération Internationale des Négociants en Oeuvres d´Art
"Die Mitglieder sollen sich ihrer beruflichen Verpflichtung bewußt sein und sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Gegenstände möglichst genau und im Einklang mit den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen
von Experten beschrieben werden. ..."
Membership of CINOA is based on associations which bind their dealer members to adhere to reputable standards of quality and expertise. CINOA affiliated dealers are expected not only to be merchants, but also act as consultants who provide clients with accurate information as to the date, artist and state of preservation of art.
(C.I.N.O.A. Verhaltensrichtlinien Nr. 6, Fassung vom 7. Oktober 2002)
Wir unterstützen den Erlaß der UNESCO-Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut.